AGB's für Unternehmer |
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der Firma WK-Druck – Wolfgang Krötzl, Aich 5, 4690 Schwanenstadt
I. Geltungsbereich:
Die
Lieferungen, Leistungen und Angebote des Auftragnehmers (AN = Firma
WK-Druck) erfolgen ausschließlich auf Grund dieser
Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für sämtliche künftigen
Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich
vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Auftraggebers (= AG) unter
Hinweis auf seine Geschäfts- oder Lieferbedingungen werden hiermit
widersprochen.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der AN sie ausdrücklich schriftlich bestätigt. Diese Geschäftsbedingungen bleiben auch dann verbindlich, wenn einzelne Teile aus irgendwelchen Gründen nicht wirksam sein sollten.
II. Preisangebote:
Die
im schriftlichen Angebot des AN genannten Preise sind für die Dauer
von 2 (zwei) Wochen verbindlich, soweit es sich nicht um Preise aus dem
Web-Shop handelt. Preise im Web-Shop sind lediglich dann verbindlich,
wenn der Kunde im Web-Shop eingeloggt ist und dort auch direkt die
Zahlung tätigt; ansonsten sind die Preise auch im Web- Shop
freibleibend.
Aufträge, welche vom Angebot des AN abweichen, werden erst durch eine schriftliche Bestätigung des AN verbindlich. Mündliche Angebote des AN sind immer freibleibend.
Der AG genehmigt, dass eine Erhöhung maßgeblicher Kosten (Filme, Platten, Papier, Datenträger, Karton, Druckformen, Repros und dergleichen) nach Abgabe des Preises, aber vor Verrechnung der Lieferung, den AN berechtigt, auch ohne vorhergehende Anzeige der Überschreitung eines Kostenvoranschlages die daraus resultierenden Preiserhöhungen in Rechnung zu stellen.
Nachträgliche Änderungen durch den AG (beispielsweise im Rahmen der sogenannten Besteller- und Autorenkorrektur) einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes, werden dem AG berechnet.
Als solche nachträglichen Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probedrucken, die wegen geringfügiger Abweichungen von der vereinbarten Vorlage verlangt werden.
Auf Wunsch des AG angefertigte Muster und Entwürfe bleiben in jedem Fall Eigentum des AN, unabhängig davon, ob der Auftrag zur Ausführung gelangt.
Der AG trägt die Kosten für von ihm veranlasste Datenübertragungen.
Für Übertragungsfehler wird vom AN keine Haftung / Gewährleistung übernommen.
III. Rechnungspreis:
Der
AN fakturiert seine Lieferungen und Leistungen mit dem Tag, an dem er
liefert, für den AG einlagert oder für ihn auf Abruf bereithält.
IV. Zahlungsbedingungen:
Die
Zahlung (Nettopreis zuzüglich der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer)
ist innerhalb von 8 (acht) Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu
leisten.
V. Zahlungsverzug:
Ist
der AG in Zahlungsverzug, so steht dem AN das Recht zu, die sofortige
Zahlung auch noch nicht fälliger Rechnungen zu verlangen. Weiters hat
der AN das Recht, die noch nicht ausgelieferte Ware bis zum
Zahlungseingang zurückzuhalten. Diese Rechte stehen dem AN auch dann
zu, wenn der AG trotz einer qualifizierten Mahnung keine Zahlung
leistet. Für den Fall des Zahlungsverzuges sind Verzugszinsen von 9 %
über dem Basiszinssatz der EZB zu bezahlen.
VI. Lieferzeit:
Vereinbarte
Lieferzeiten sind unverbindliche „Circa-Termine“, sofern diese nicht
ausdrücklich schriftlich als Fixtermine zugesagt wurden.
Bei einem vereinbarten Fixtermin sind bei der Auftragserteilung die Mitwirkungspflichten des AG und die Termine festzulegen. Kommt der AG seinen Mitwirkungspflichten nicht nach bzw. hält dieser die vereinbarten Termine nicht ein, haftet der AN nicht für die Einhaltung des vereinbarten Liefertermines. Bei Bestellungen im Web-Shop sind die dort jeweils genannten Liefertermine grundsätzlich unverbindlich.
VII. Lieferung:
Lieferungen erfolgen ab Werk des AN auf Rechnung und Gefahr des AG. Eine Versicherung der Lieferung durch den AN erfolgt nicht.
VIII. Satz- und Druckfehler:
Satz-
und Druckfehler, deren Verschulden beim AN liegen, werden bis zur
Druckfreigabe durch den AG kostenfrei berichtigt. Für die
Rechtschreibung in deutscher Sprache ist die jeweils letzte Ausgabe des
Dudens maßgebend, soweit keine andere schriftliche Vereinbarung
getroffen wird. Abänderungen zu der vom AG freigegebenen Druck- bzw.
Stickvorlage sind für den AG kostenpflichtig. Vom AG gegenüber der
Druckvorlage gewünschte Abänderungen sind schriftlich, auch via Fax
oder E-Mail, bekannt zu geben. Für telefonisch bekannt gegebene
Abänderungen haftet der AN nicht. Die Gefahr etwaiger Fehler und aller
daraus resultierender (Mangelfolge-)Schäden geht mit der
Druck-/Stickfreigabe durch den AG auf diesen über.
IX. Annahmeverzug:
Der
AG ist verpflichtet, die vertragsgemäß übersandte oder zur Abholung
bereitgestellte Ware unverzüglich anzunehmen. Kommt er dieser
Verpflichtung nicht nach, so gilt die Lieferung als übernommen und geht
damit die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Beschädigung auf
den AG über.
X. Gewährleistung:
Beanstandungen
wegen offensichtlicher Mängel sind unverzüglich anzuzeigen.
Versteckte Mängel müssen unverzüglich nach deren Entdecken gerügt
werden.
Vom AG beigestellte Ware muss vor der Veredelung durch den AN (z. B. besticken, bedrucken oÄ) vom AG auf etwaige Mängel untersucht werden. Eine diesbezügliche Prüfpflicht des AN besteht nicht.
Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt ist vom AG zu beweisen. Der AN haftet keinesfalls für Schäden, welche durch mangelhafte Lagerung der Erzeugnisse seitens des AG entstanden sind.
Berechtigte Gewährleistungsansprüche können nach Wahl des AN durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung, erfüllt werden. Der AG verzichtet auf die Wandlung des Vertrages.
Die beanstandete Ware ist dem AN zu einem vereinbarten Termin am Sitz des AN zur Verfügung zu stellen. Wurde die Ware vom AG bereits weitergeliefert oder an mehrere Empfänger verteilt, gehen die Kosten für das Zusammenstellen der beanstandeten Ware nicht zu Lasten des AN.
Die Gewährleistungsfrist für bewegliche Sachen wird gemäß § 933 ABGB verkürzt auf 1 (ein) Jahr vereinbart.
XI. Haftung:
Der
AN haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob
fahrlässiges Handeln verursacht sind, sowie bei vorsätzlicher oder
grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; dies
jedoch nur insoweit, als die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet
wird. Bei grob schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
wird nur für vertragstypisch vorhersehbare Schäden gehaftet.
Für Schäden an –auch zur Bearbeitung durch den AN an diesen übergebenen- Fahrzeugen, welche auf der Freifläche des AN abgestellt werden, wird vom AN keinerlei Haftung übernommen. Dies gilt insbesondere auch für Unwetterschäden, Hagelschäden, Diebstahl, sowie sonstige Beschädigungen aller Art.
XII. Beigestellte Materialien und Daten:
Für
beigestellte Daten und Druckpapier haftet der AG, insbesondere auch
für die Eignung des beigestellten Stoffes / Material für den erteilten
(Druck- bzw. Stick) Auftrag. Der AN hat den AG nur im Falle
offensichtlicher Untauglichkeit oder Unrichtigkeit beigestellter Daten
oder Materialien zu warnen. In allen anderen Fällen ist eine
Ersatzpflicht seinerseits ausgeschlossen.
Der AN ist berechtigt, auf Basis der diesem vom AG zur Verfügung gestellten Daten den Auftrag auszuführen. Sofern hiezu jedoch eine Bearbeitung der vom AG zur Verfügung gestellten Daten erforderlich ist, oder diese über ausdrücklichen Wunsch des AG durch den AN zu überarbeiten sind, wird dies vom AN gesondert in Rechnung gestellt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Druckendprodukt Farbabweichungen enthalten kann, die z.B. durch die unterschiedlichen Fertigungsverfahren bedingt sein können.
Die Pflicht zur Datensicherung obliegt ausschließlich dem AG. Diesem obliegt ebenso die Haftung für die Datenintegrität. Der AG ist verpflichtet, den AN gegenüber allen Ansprüchen, welche von Dritten aus der Verletzung von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstiger gewerblicher Schutzrechte oder Persönlichkeitsschutzrechten erhoben werden, vollkommen schad- und klaglos zu halten.
XIII. Auftragsunterlagen:
Der
AN haftet für die Verwahrung aller vom AG übergebener
Auftragsgrundlagen, Muster, etc., lediglich bis zu einem Zeitpunkt, der
zwei Wochen nach der Anzeige der Erledigung des Auftrages durch den AN
an den AG liegt. Darüber hinaus übernimmt der AN für die Unterlagen
keine wie immer geartete Haftung. Der AN ist weiters auch nicht
verpflichtet, die besagten Unterlagen über den genannten Termin hinaus
zu verwahren.
XIV. Eigentumsrecht:
Die
vom AN für die Herstellung von Erzeugnissen eingesetzten
Betriebsgegenstände, Datenträger, Arbeitsbehelfe, Druckvorrichtungen
und dergleichen, sowie auch weiters die bearbeiteten Daten bleiben im
Eigentum des AN und werden nicht ausgeliefert, auch wenn der AG für
diese Arbeiten Wertersatz geleistet hat. Ebenso wenig erfolgt eine
Ausfolgung zur Nutzung.
XV. Eigentumsvorbehalt:
Die
Ware bleibt Eigentum des AN bis zur vollständigen Bezahlung
sämtlicher zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des AN gegen den
AG.
XVI. Zurückbehaltungsrecht:
Dem
AN steht an vom AG angelieferten Vorlagen, Klischees, Filmen, Repros,
Manuskripten, Datenträgern, Rohmaterialien und dergleichen, ein
Zurückbehaltungsrecht bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen
Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.
XVII. Namen- oder Markenaufdruck:
Der
AN ist zur Anbringung seiner Firma und seines Geschäftslogos auf die
zur Ausführung gelangenden Produkte, auch ohne spezielle Bewilligung
des AG, berechtigt.
XVIII. Verkürzung über die Hälfte:
Für
alle zwischen dem AN und dem AG, soweit dieser Unternehmer ist,
abgeschlossenen Verträge wird die Anwendung des § 934 ABGB
ausgeschlossen (§ 351 UGB).
XIX. Referenzen:
Der
AG ermächtigt den AN hiermit ausdrücklich, den AG bzw. die von diesem
vertretene Firma im Referenzkatalog des AN aufzunehmen und
uneingeschränkt für Werbezwecke zu verwenden.
XX. Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand:
Auf
das Vertragsverhältnis findet österreichisches Recht Anwendung. Die
Vertragssprache ist Deutsch. Erfüllungsort für Lieferungen und
Zahlungen und Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten über alle
Vertragsverhältnisse, die diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen
unterliegen, ist der Sitz des ANs. Durch etwaige Unwirksamkeit einer
oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt.